Qualifikationsverfahren QV
Durch das Qualifikationsverfahren soll festgestellt werden, ob der/die Lernende, die in der Verordnung über die berufliche Grundbildung genannten Handlungskompetenzen nach Artikeln 4-6 erworben hat.
Die Organisation und Durchführung der Qualifikationsverfahren wird gemäss Prüfungsverordnung durch Gärtner Bern im Auftrag des Kantons durchgeführt.
Das oberste Ziel ist es, allen Prüfungskandidatinnen und Kandidaten adäquate und faire Prüfungsbedingungen zu schaffen.