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Meldung AHV-Lohnsumme


Melden Sie uns Ihre AHV-Lohnsumme per untenstehendem Formular.



    Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) können gemäss Statuten CHF 100’000 von der AHV-pflichtigen Lohnsumme in Abzug bringen. Dieser Abzug wird von Gärtner Bern vorgenommen.




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